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Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften, sowie auf unseren Internetseiten gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert und die Gebrauchsfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen. |
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Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen entsprechend der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. |
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Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung. |
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Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß geringere Aufwendungen oder ein geringerer Schaden entstanden sind. |
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Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt. |
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Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird. |
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Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hemmnisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. |
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Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungsverpflichtungen als selbständige Lieferungen. Der Käufer ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen. |
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Als Verbraucher können Sie die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an die GSG Geologie-Service GmbH |
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Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung B wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre B zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang. |
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In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag. |
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Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. |
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Ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Der Käufer verwahrt das Miteigentum für uns. |
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Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten in Höhe des zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer und Nebenforderungen) ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. |
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Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an. |
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12.1 |
Als Erfüllungsort für alle beidseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährungsansprüche wird Würzburg vereinbart, soweit der Kunde Kaufmann ist. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten bzw. dem Kunden und uns gilt, auch wenn dieser seinen Sitz im Ausland hat, deutsches Recht unter Einschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Gerichtsstand ist Würzburg. |
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Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht. |
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